Gefahrguttransport
Gefahrgut-Logistik mit Skyline Express!
Ihr Kunde steht an erster Stelle. Ihn möchten Sie pünktlich und schnell bedienen. Das ist manchmal gar nicht so einfach, wenn es um Gefahrguttransport geht. Das heißt nämlich, dass Sie eine Menge Transportvorschriften und Voraussetzungen für den Versand von Gefahrgut beachten müssen. Speziell bei Gefahrgütern im Luftverkehr und Seeverkehr.
Zur Kategorie der Gefahrgüter zählen alle Stoffe, Gemische oder Waren, bei denen aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Zusammensetzung Gefahren beim Transport für Leben, Gesundheit und die Öffentlichkeit bestehen. Deshalb ist es zwingend notwendig, alle bestehenden Transportvorschriften für den Versand von Gefahrgütern zu kennen und zu befolgen.
Wer Skyline Express als Partner für Gefahrgut-Logistik hat, braucht sich darum nicht mehr zu kümmern. Sie konzentrieren sich nur noch auf die Bedürfnisse Ihres Kunden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gefahrgüter pünktlich, sicher und schnell ankommen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner für den Bereich Gefahrguttransport gern Rede und Antwort oder Sie nutzen ganz einfach und bequem unser Anfrageformular.
Unser Gefahrguttransport-Sorglos-Paket:
- Übernahme des Gefahrguttransportes
- Erstellung der Sicherheitsdokumente
- Gefahrgutverpackungen
- Sicherheitsdatenblätter, Gefahrguttafeln
- Gefahrgut Ladungssicherung
- Lagerung von Gefahrgut
- Zolltechnische Abwicklung
- 24-Stunden-Notfallnummer
Die aktuellen Gefahrgutklassen in der Übersicht:
Es besteht eine Vielzahl an Regelungen und Abkommen zum Gefahrguttransport auf allen Transportwegen, sei es per Landverkehr, Luftfracht oder Seefracht. Ziel dieser Vorschriften ist die sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte. Internationale Regelungen haben dazu beigetragen, dass Standards für den Transport von Gefahrgütern geschaffen werden konnten.
Dazu gehört auch die Einteilung der Güter in spezielle Gefahrgutklassen:
Klasse 1: Explosive Stoffe
- Sprengstoffe und Güter, die Sprengmittel enthalten.
Klasse 2: Gase und Gasgemische
- z.B. Propangas, Wasserstoff oder Acetylen.
Klasse 3: Entzündbare, flüssige Stoffe
- z.B. Benzin, Alkohol etc.
Klasse 4: Entzündbare, feste Stoffe
- Güter wie z.B. Zündhölzer, Natrium oder Schwefel.
Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Waren wie z.B. „Unkraut-Ex“ oder Härter für Lacke.
Klasse 6: Giftige Stoffe
- Dieser Klasse sind z.B. Blausäure oder Arsen zuzuordnen.
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Medizinische Instrumente, technische Prüfanlagen, Uran etc.
Klasse 8: Ätzende Stoffe
- z.B. Schwefelsäure oder Natronlauge.
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Güter
- Für diese Klasse beispielhaft, können Airbags oder Asbest genannt werden.








